Thema Darmkrebsvorsorge in der WZ
01/11/23 10:39
Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte
02/06/23 20:02
Perspektiven nach dem Schulabschluss- MFA in der Magen-Darm-Arzt-Praxis
Die medizinischen Fachangestellten (MFA) bilden das Rückgrat in der Versorgung der rund 600 Mio. ambulanten Patienten, die in Deutschland jährlich in den Praxen der niedergelassenen Ärzte behandelt werden. „Ohne MFA läuft in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gar nichts“, erklärt die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Petra Jessen.
„Unsere Mitarbeiterinnen übernehmen eine hohe Verantwortung und genießen im direkten Kontakt mit oft chronisch erkrankten Menschen größtes Vertrauen“, so Dr. Jessen weiter. „Das macht das Berufsbild sehr attraktiv. Der Beruf ist bei den Schulabgängern beliebt und steht ganz oben auf der Top-Ten-Liste der gefragtesten Ausbildungsberufe, insbesondere bei jungen Frauen.“
Die Attraktivität des Berufes besteht nicht zuletzt in den vielfältigen Möglichkeiten der Weiterqualifizierung, die eine eigenverantwortliche Tätigkeit erlauben. Spezialisierte Medizinische Fachangestellte übernehmen Aufgaben bei der Betreuung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED-Nurse) und chronischen Lebererkrankungen (Hepatitis-Nurse) sowie bei der Assistenz von endoskopischen Untersuchungen, der Anwendung von Sedierungen und der hygienischen Aufbereitung von Endoskopen.
Die Chancen für den Berufseinstieg sind gerade im Augenblick gut, denn Magen-Darm-Ärzte haben zurzeit Schwierigkeiten, freie Stellen zu besetzen. Jede zweite Praxis sucht nach qualifiziertem Personal. Drei Viertel der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte bilden Medizinische Fachangestellte aus. Die meisten werden übernommen und können oft sogar mit übertariflichen Vergütungen rechnen.
Die medizinischen Fachangestellten (MFA) bilden das Rückgrat in der Versorgung der rund 600 Mio. ambulanten Patienten, die in Deutschland jährlich in den Praxen der niedergelassenen Ärzte behandelt werden. „Ohne MFA läuft in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gar nichts“, erklärt die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Petra Jessen.
„Unsere Mitarbeiterinnen übernehmen eine hohe Verantwortung und genießen im direkten Kontakt mit oft chronisch erkrankten Menschen größtes Vertrauen“, so Dr. Jessen weiter. „Das macht das Berufsbild sehr attraktiv. Der Beruf ist bei den Schulabgängern beliebt und steht ganz oben auf der Top-Ten-Liste der gefragtesten Ausbildungsberufe, insbesondere bei jungen Frauen.“
Die Attraktivität des Berufes besteht nicht zuletzt in den vielfältigen Möglichkeiten der Weiterqualifizierung, die eine eigenverantwortliche Tätigkeit erlauben. Spezialisierte Medizinische Fachangestellte übernehmen Aufgaben bei der Betreuung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED-Nurse) und chronischen Lebererkrankungen (Hepatitis-Nurse) sowie bei der Assistenz von endoskopischen Untersuchungen, der Anwendung von Sedierungen und der hygienischen Aufbereitung von Endoskopen.
Die Chancen für den Berufseinstieg sind gerade im Augenblick gut, denn Magen-Darm-Ärzte haben zurzeit Schwierigkeiten, freie Stellen zu besetzen. Jede zweite Praxis sucht nach qualifiziertem Personal. Drei Viertel der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte bilden Medizinische Fachangestellte aus. Die meisten werden übernommen und können oft sogar mit übertariflichen Vergütungen rechnen.
Terminvergaben
02/06/23 20:00
Wartezeiten bei Darmspiegelungen: Wenn’s drauf ankommt, geht es schnell
„Es ist eine leidige Debatte, die von interessierter Seite von Zeit zu Zeit immer wieder aufgewärmt wird: die vorgeblich langen Wartezeiten auf Arzttermine“, sagt Dr. Jens Aschenbeck vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Wie so oft ist das eigentliche Problem die einseitige und undifferenzierte Betrachtung der Faktenlage. Wahr ist: Wer einen Termin dringend benötigt, der bekommt auch einen!“
Nehmen wir das Beispiel der Darmspiegelung (Koloskopie), der häufigsten Untersuchungsmethode in der Magen-Darm-Arzt-Praxis. Eine aktuelle Umfrage unter den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bringt Licht ins Dunkel. 50 Prozent der Patientinnen und Patienten mit einem positiven immunologischen Stuhltest erhalten innerhalb von vier Wochen einen Termin zur Abklärungskoloskopie beim niedergelassenen Magen-Darm-Arzt. In besonders dringenden Fällen mit blutigen Durchfällen und ungeklärtem Gewichtsverlust können 80 Prozent der Patientinnen und Patienten innerhalb von zwei Wochen mit einem Untersuchungstermin rechnen. Nach vier Wochen sind 95 Prozent aller Fälle einer Darmspiegelung unterzogen worden.
Für Magenspiegelungen ergibt die Umfrage ein ganz ähnliches Bild: Patienten mit dringlicher Symptomatik wie Schluckbeschwerden, ungeklärtem Gewichtsverlust oder Anämie erhalten in rund 75 Prozent der Fälle innerhalb von zwei Wochen einen Termin in der Praxis. Nach vier Wochen sind 90 Prozent dieser Patientinnen und Patienten untersucht worden.
Schaut man dagegen nur pauschal zum Beispiel auf die Wartezeiten für eine Vorsorge-Darmspiegelung, zeigt sich in der Tat, dass fast ein Drittel der Patientinnen und Patienten sich länger als zwölf Wochen gedulden muss. „Auch wenn kein dringender Untersuchungsbedarf vorliegt, ist das unbefriedigend“, sagt Dr. Aschenbeck. „Die Gründe sind vielfältig und unter anderem Ausdruck der künstlich erzeugten Ressourcenknappheit in unserem ambulanten Versorgungssystem geschuldet. So verhindert beispielsweise die Bedarfsplanung, dass sich Magen-Darm-Ärzte in ausreichender Anzahl niederlassen können. Die staatlich geregelte Begrenzung der Niederlassung trägt dazu bei, dass die eigentlich erforderlichen Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen.“
„Es ist eine leidige Debatte, die von interessierter Seite von Zeit zu Zeit immer wieder aufgewärmt wird: die vorgeblich langen Wartezeiten auf Arzttermine“, sagt Dr. Jens Aschenbeck vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Wie so oft ist das eigentliche Problem die einseitige und undifferenzierte Betrachtung der Faktenlage. Wahr ist: Wer einen Termin dringend benötigt, der bekommt auch einen!“
Nehmen wir das Beispiel der Darmspiegelung (Koloskopie), der häufigsten Untersuchungsmethode in der Magen-Darm-Arzt-Praxis. Eine aktuelle Umfrage unter den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bringt Licht ins Dunkel. 50 Prozent der Patientinnen und Patienten mit einem positiven immunologischen Stuhltest erhalten innerhalb von vier Wochen einen Termin zur Abklärungskoloskopie beim niedergelassenen Magen-Darm-Arzt. In besonders dringenden Fällen mit blutigen Durchfällen und ungeklärtem Gewichtsverlust können 80 Prozent der Patientinnen und Patienten innerhalb von zwei Wochen mit einem Untersuchungstermin rechnen. Nach vier Wochen sind 95 Prozent aller Fälle einer Darmspiegelung unterzogen worden.
Für Magenspiegelungen ergibt die Umfrage ein ganz ähnliches Bild: Patienten mit dringlicher Symptomatik wie Schluckbeschwerden, ungeklärtem Gewichtsverlust oder Anämie erhalten in rund 75 Prozent der Fälle innerhalb von zwei Wochen einen Termin in der Praxis. Nach vier Wochen sind 90 Prozent dieser Patientinnen und Patienten untersucht worden.
Schaut man dagegen nur pauschal zum Beispiel auf die Wartezeiten für eine Vorsorge-Darmspiegelung, zeigt sich in der Tat, dass fast ein Drittel der Patientinnen und Patienten sich länger als zwölf Wochen gedulden muss. „Auch wenn kein dringender Untersuchungsbedarf vorliegt, ist das unbefriedigend“, sagt Dr. Aschenbeck. „Die Gründe sind vielfältig und unter anderem Ausdruck der künstlich erzeugten Ressourcenknappheit in unserem ambulanten Versorgungssystem geschuldet. So verhindert beispielsweise die Bedarfsplanung, dass sich Magen-Darm-Ärzte in ausreichender Anzahl niederlassen können. Die staatlich geregelte Begrenzung der Niederlassung trägt dazu bei, dass die eigentlich erforderlichen Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen.“
Ambulante Medizin
02/06/23 19:56
Potenziale nutzen - Die ambulante Medizin könnte, wenn sie dürfte
Im Vorfeld ihres jährlichen Fachkongresses, der in diesem Jahr ab Donnerstag in Erfurt stattfindet, ruft der Berufsverbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte auf, sich selbstbewusst und klar in der sich wandelnden gesundheitspolitischen Welt zu positionieren.
"Die Gastroenterologie und ihr Metier die Verdauungskrankheiten sind das paradigmatische Beispiel für Versorgungsstrukturen, die sehr gut und effizient ambulant organisiert werden können", betont Dr. Tappe. "Die Einschränkungen, denen niedergelassene Magen-Darm-Ärzte unterliegen, haben weder etwas mit fehlenden Kompetenzen oder unzureichenden Kapazitäten zu tun, sondern sind allein politisch motivierten Hürden zuzuschreiben.
Es ist eine politisch gelenkte Bedarfsplanung, die die Niederlassung von Magen-Darm-Ärzten strikt begrenzt. Es sind Budgetgrenzen, die einem bedarfs- und nachfragegerechten Angebot von Untersuchungsmethoden wie der Magenspiegelung im Wege stehen. Es sind bürokratische Zulassungsverfahren, die ein Angebot von innovativen Verfahren wie dem Fibroscan in der Hepatologie nur weit unter den Möglichkeiten erlaubt, die in solchen Verfahren stecken. Es ist die Unterbewertung von Gesprächsleistungen, die eine Betreuung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten in dem Umfang verhindert, den diese Menschen eigentlich benötigen. Und nicht zuletzt sind es eine unzureichend geregelte Kompensation der fortwährenden Personal- und Sachkostensteigerungen sowie eine fehlende Unterstützung bei Investitionen, die nachrückenden Kollegen die Entscheidung für die Niederlassung schwer machen.
"Wir Magen-Darm-Ärzte sind bereit, mehr Aufgaben in der ambulanten Versorgung zu übernehmen", erklärt Dr. Tappe, "doch wir werden den notwendigen Umbau in den Versorgungsstrukturen nicht bewältigen, wenn die Politik es versäumt, die Niederlassung zu erleichtern und attraktiver für den Nachwuchs zu gestalten sowie die Weiterbildung in der ambulanten Tätigkeit zu fördern und Beschränkungen im Leistungsangebot aus dem Weg zu räumen. Wenn junge Kolleginnen und Kollegen Sorge haben müssen, dass ihnen im Fall der Niederlassung die Kosten über den Kopf wachsen, dann wird dies nicht dazu beitragen, die ambulante Versorgung zu stärken."
Im Vorfeld ihres jährlichen Fachkongresses, der in diesem Jahr ab Donnerstag in Erfurt stattfindet, ruft der Berufsverbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte auf, sich selbstbewusst und klar in der sich wandelnden gesundheitspolitischen Welt zu positionieren.
"Die Gastroenterologie und ihr Metier die Verdauungskrankheiten sind das paradigmatische Beispiel für Versorgungsstrukturen, die sehr gut und effizient ambulant organisiert werden können", betont Dr. Tappe. "Die Einschränkungen, denen niedergelassene Magen-Darm-Ärzte unterliegen, haben weder etwas mit fehlenden Kompetenzen oder unzureichenden Kapazitäten zu tun, sondern sind allein politisch motivierten Hürden zuzuschreiben.
Es ist eine politisch gelenkte Bedarfsplanung, die die Niederlassung von Magen-Darm-Ärzten strikt begrenzt. Es sind Budgetgrenzen, die einem bedarfs- und nachfragegerechten Angebot von Untersuchungsmethoden wie der Magenspiegelung im Wege stehen. Es sind bürokratische Zulassungsverfahren, die ein Angebot von innovativen Verfahren wie dem Fibroscan in der Hepatologie nur weit unter den Möglichkeiten erlaubt, die in solchen Verfahren stecken. Es ist die Unterbewertung von Gesprächsleistungen, die eine Betreuung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten in dem Umfang verhindert, den diese Menschen eigentlich benötigen. Und nicht zuletzt sind es eine unzureichend geregelte Kompensation der fortwährenden Personal- und Sachkostensteigerungen sowie eine fehlende Unterstützung bei Investitionen, die nachrückenden Kollegen die Entscheidung für die Niederlassung schwer machen.
"Wir Magen-Darm-Ärzte sind bereit, mehr Aufgaben in der ambulanten Versorgung zu übernehmen", erklärt Dr. Tappe, "doch wir werden den notwendigen Umbau in den Versorgungsstrukturen nicht bewältigen, wenn die Politik es versäumt, die Niederlassung zu erleichtern und attraktiver für den Nachwuchs zu gestalten sowie die Weiterbildung in der ambulanten Tätigkeit zu fördern und Beschränkungen im Leistungsangebot aus dem Weg zu räumen. Wenn junge Kolleginnen und Kollegen Sorge haben müssen, dass ihnen im Fall der Niederlassung die Kosten über den Kopf wachsen, dann wird dies nicht dazu beitragen, die ambulante Versorgung zu stärken."
Digitalisierung im Gesundheitswesen
02/06/23 19:50
Digitalisierung im Gesundheitswesen - Desaster ohne Ende?
Eigentlich soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen die Versorgung im Praxisalltag erleichtern. "Es gibt auch tatsächlich von der Terminvergabe über die Videosprechstunde bis hin zum elektronischen Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung viele hilfreiche Ideen und clevere Ansätze", bestätigt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, "doch die Umsetzung ist in Deutschland ein aufwändiger und kostspieliger Hürdenlauf, der leider auf dem Rücken der ambulant tätigen Mediziner und ihrer Patienten ausgefochten wird."
Bis zu 15.000 Euro kostet die Instandhaltung und Einrichtung der IT-Infrastruktur den Haus- oder Facharzt pro Jahr, so das Ergebnis einer aktuellen Erhebung. Das Ergebnis ist oft enttäuschend. Das räumt auch die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) ein, die unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums für die Einführung von digitaler Infrastruktur im Gesundheitswesen zuständig ist. Während die Digitalisierung der Krankenhäuser mit vier Milliarden Euro vom Bund subventioniert wird, will der Bund den vertragsärztlichen Praxen für die Ausstattung und den Betrieb der IT-Infrastruktur über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ab dem 1. Juli 2023 gerade mal eine monatliche Pauschale spendieren. Und nicht einmal dazu sind die Krankenkassen in angemessener Weise bereit. Die Verhandlungen darüber sind eben erst gescheitert.
"Als niedergelassene Magen-Darm-Ärzte stehen wir technischen Innovationen offen gegenüber und sind immer bereit, Neuerungen zeitnah in unseren Praxen einzuführen", betont der Berufsverbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. "Deshalb haben wir auch den Einzug der Digitalisierung in das Gesundheitswesen immer begrüßt. Der Zwang zur Umsetzung unausgegorener technischer Lösungen, behindert allerdings den Praxisbetrieb und stiehlt uns Zeit, die wir eigentlich benötigen, um uns um unsere Patienten zu kümmern. Und der Streit um die Finanzierung ist für uns niedergelassene Ärzte nicht nur ärgerlich, sondern überhaupt nicht nachvollziehbar, denn letzten Endes geht es in vielen Fällen um eine reine Kostenerstattung für Ausstattungsgegenstände, die gesetzlich für den Datenaustausch mit den Krankenkassen im Rahmen der Patientenversorgung vorgeschrieben sind. Die Finanzierung sollte für die Krankenkassen selbstverständlich sein."
Eigentlich soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen die Versorgung im Praxisalltag erleichtern. "Es gibt auch tatsächlich von der Terminvergabe über die Videosprechstunde bis hin zum elektronischen Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung viele hilfreiche Ideen und clevere Ansätze", bestätigt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, "doch die Umsetzung ist in Deutschland ein aufwändiger und kostspieliger Hürdenlauf, der leider auf dem Rücken der ambulant tätigen Mediziner und ihrer Patienten ausgefochten wird."
Bis zu 15.000 Euro kostet die Instandhaltung und Einrichtung der IT-Infrastruktur den Haus- oder Facharzt pro Jahr, so das Ergebnis einer aktuellen Erhebung. Das Ergebnis ist oft enttäuschend. Das räumt auch die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) ein, die unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums für die Einführung von digitaler Infrastruktur im Gesundheitswesen zuständig ist. Während die Digitalisierung der Krankenhäuser mit vier Milliarden Euro vom Bund subventioniert wird, will der Bund den vertragsärztlichen Praxen für die Ausstattung und den Betrieb der IT-Infrastruktur über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ab dem 1. Juli 2023 gerade mal eine monatliche Pauschale spendieren. Und nicht einmal dazu sind die Krankenkassen in angemessener Weise bereit. Die Verhandlungen darüber sind eben erst gescheitert.
"Als niedergelassene Magen-Darm-Ärzte stehen wir technischen Innovationen offen gegenüber und sind immer bereit, Neuerungen zeitnah in unseren Praxen einzuführen", betont der Berufsverbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. "Deshalb haben wir auch den Einzug der Digitalisierung in das Gesundheitswesen immer begrüßt. Der Zwang zur Umsetzung unausgegorener technischer Lösungen, behindert allerdings den Praxisbetrieb und stiehlt uns Zeit, die wir eigentlich benötigen, um uns um unsere Patienten zu kümmern. Und der Streit um die Finanzierung ist für uns niedergelassene Ärzte nicht nur ärgerlich, sondern überhaupt nicht nachvollziehbar, denn letzten Endes geht es in vielen Fällen um eine reine Kostenerstattung für Ausstattungsgegenstände, die gesetzlich für den Datenaustausch mit den Krankenkassen im Rahmen der Patientenversorgung vorgeschrieben sind. Die Finanzierung sollte für die Krankenkassen selbstverständlich sein."
KBV zur Maskenfrage
30/03/22 19:31
Ärzte haben das Recht, Hygienemaßnahmen anzuordnen
Wenn in einigen Regionen des Landes die Maskenpflicht fällt – haben Ärzte dann trotzdem das Recht, den Zutritt zu Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig zu machen? Nach mehreren Debatten in den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun in der Sache geäußert.
Die KBV verweist auf das Organisationsrecht der Ärzte. Zur Erinnerung: Unter anderem die Delegierten der KV Baden-Württemberg hatten über das Thema gesprochen. In einer KV-Info aus dem Ländle hieß es dazu, dass Praxisinhaber von Patienten das Tragen einer Maske nach der Aufhebung der Maskenpflicht nicht einfordern könnten. Es gelte: „Behandlungspflicht vor Hausrecht!“ Höchstens könnten für Maskenverweigerer gesonderte Sprechzeiten angeboten werden.
Heute dann die eindeutige Stellungnahme aus Berlin an die Redaktionen des Landes: „Die Rechtsberater der KBV und der KVen sind einhellig der Auffassung, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Rahmen ihrer Hygienekonzepte auch über den 31.3. hinaus das Recht haben, den Zutritt zu Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig zu machen“, heißt es in einer Stellungnahme der KBV.
Ärzte hätten in der Organisation der Praxis das Recht, Hygienemaßnahmen – zu denen auch das Tragen von Masken gehören könne – anzuordnen, um den Schutz anderer Patienten vor Infektionen zu gewährleisten. „Dieses Recht ergibt sich aus dem Organisationsrecht der Ärztin bzw. des Arztes für die Praxis, der Pflicht, ein Hygienekonzept vorzuhalten sowie ggf. aus den Schutzinteressen Dritter, denen der Arzt als Garant ebenfalls rechtlich verpflichtet ist.“
Die Prüfung, ob die konkrete Maßnahme - auch die potentielle Maskenpflicht - in der Praxis ein probates Mittel sei, stehe jedem Arzt im Rahmen seiner Organisationshoheit zu und erfolge nach den Maßstäben der Medizin als Fachwissenschaft, so die Körperschaft.
Wenn in einigen Regionen des Landes die Maskenpflicht fällt – haben Ärzte dann trotzdem das Recht, den Zutritt zu Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig zu machen? Nach mehreren Debatten in den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun in der Sache geäußert.
Die KBV verweist auf das Organisationsrecht der Ärzte. Zur Erinnerung: Unter anderem die Delegierten der KV Baden-Württemberg hatten über das Thema gesprochen. In einer KV-Info aus dem Ländle hieß es dazu, dass Praxisinhaber von Patienten das Tragen einer Maske nach der Aufhebung der Maskenpflicht nicht einfordern könnten. Es gelte: „Behandlungspflicht vor Hausrecht!“ Höchstens könnten für Maskenverweigerer gesonderte Sprechzeiten angeboten werden.
Heute dann die eindeutige Stellungnahme aus Berlin an die Redaktionen des Landes: „Die Rechtsberater der KBV und der KVen sind einhellig der Auffassung, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Rahmen ihrer Hygienekonzepte auch über den 31.3. hinaus das Recht haben, den Zutritt zu Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig zu machen“, heißt es in einer Stellungnahme der KBV.
Ärzte hätten in der Organisation der Praxis das Recht, Hygienemaßnahmen – zu denen auch das Tragen von Masken gehören könne – anzuordnen, um den Schutz anderer Patienten vor Infektionen zu gewährleisten. „Dieses Recht ergibt sich aus dem Organisationsrecht der Ärztin bzw. des Arztes für die Praxis, der Pflicht, ein Hygienekonzept vorzuhalten sowie ggf. aus den Schutzinteressen Dritter, denen der Arzt als Garant ebenfalls rechtlich verpflichtet ist.“
Die Prüfung, ob die konkrete Maßnahme - auch die potentielle Maskenpflicht - in der Praxis ein probates Mittel sei, stehe jedem Arzt im Rahmen seiner Organisationshoheit zu und erfolge nach den Maßstäben der Medizin als Fachwissenschaft, so die Körperschaft.
Magen-Darm-Ärzte in der Pandemie:
15/02/22 16:01
Magen-Darm-Ärzte in der Pandemie: Trotz hoher Risiken standgehalten
Mit ihrer ьberwiegend kцrpernahen Tдtigkeit waren Magen-Darm-Дrzte und ihre medizinischen Fachangestellten von Anbeginn der Covid-Pandemie hohen Erkrankungsrisiken ausgesetzt. Zugleich sahen sie sich in der Pflicht, die Versorgung ihrer oft chronisch erkrankten Patienten aufrechtzuerhalten sowie ihrer Verantwortung in der Darmkrebs-Vorsorge gerecht zu werden.
Die Verbreitung von Corona-Viren erfolgt vor allem ьber Aerosole und Trцpfchen. Sie sind darьber hinaus auch im Stuhl nachgewiesen worden. Endoskopische Untersuchungen wie eine Magen- oder Darmspiegelungen sind folglich potenziell mit einer erhцhten Infektionsgefahr verbunden.
Die Fachgesellschaften der Magen-Darm-Дrzte haben auf diese Situation schon ganz frьh auf internationaler Ebene reagiert und Empfehlungen fьr MaЯnahmen erarbeitet, die auch unter Pandemie-Bedingungen einen sicheren Praxisbetrieb ermцglicht haben. "Wдhrend sich Kliniken genцtigt sahen, Endoskopien in groЯem MaЯstab abzusagen, konnte die ambulante Patientenversorgung in Deutschland aufgrund der raschen Umsetzung dieser MaЯnahmen mit einer nur sehr kurzfristigen Unterbrechung flдchendeckend und durchgдngig gewдhrleistet werden", erklдrt Dr. Albert Beyer vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Дrzte (bng).
Im Verlauf der Pandemie zeichnete sich dabei ab, dass die Testung von Patienten im Vorfeld von endoskopischen Untersuchungen fьr die Praxen sehr schlecht umzusetzen war. "Es mangelte an allen Ecken: geringe Verfьgbarkeit von PCR-Tests, Testlogistik und Laborkapazitдten, zu kurze Zeitkarenz bis zur Untersuchung", so Dr. Beyer. Eine Impfung von Patienten war zwar sehr wьnschenswert, konnte aber nicht gefordert werden.
"Die Praxen haben deshalb einen hohen Aufwand betrieben und viel Zeit und eigenes Geld in Hygiene- und SchutzmaЯnahmen investiert", erlдutert der Verbandsvorsitzende. "Letztlich hat sich dies fьr unsere Patienten und unsere Mitarbeiterinnen ausgezahlt. Unser Praxispersonal war gegenьber der Normalbevцlkerung nicht ьberdurchschnittlich hдufig infiziert. Im Falle stattgehabter Infektionen des Personals wurden diese meist im privaten Bereich akquiriert. Die Magen-Darm-Дrzte haben die so wichtige Prдvention und Versorgung ihrer Patienten auch in schwierigen Zeiten aufrecht erhalten."
Mit ihrer ьberwiegend kцrpernahen Tдtigkeit waren Magen-Darm-Дrzte und ihre medizinischen Fachangestellten von Anbeginn der Covid-Pandemie hohen Erkrankungsrisiken ausgesetzt. Zugleich sahen sie sich in der Pflicht, die Versorgung ihrer oft chronisch erkrankten Patienten aufrechtzuerhalten sowie ihrer Verantwortung in der Darmkrebs-Vorsorge gerecht zu werden.
Die Verbreitung von Corona-Viren erfolgt vor allem ьber Aerosole und Trцpfchen. Sie sind darьber hinaus auch im Stuhl nachgewiesen worden. Endoskopische Untersuchungen wie eine Magen- oder Darmspiegelungen sind folglich potenziell mit einer erhцhten Infektionsgefahr verbunden.
Die Fachgesellschaften der Magen-Darm-Дrzte haben auf diese Situation schon ganz frьh auf internationaler Ebene reagiert und Empfehlungen fьr MaЯnahmen erarbeitet, die auch unter Pandemie-Bedingungen einen sicheren Praxisbetrieb ermцglicht haben. "Wдhrend sich Kliniken genцtigt sahen, Endoskopien in groЯem MaЯstab abzusagen, konnte die ambulante Patientenversorgung in Deutschland aufgrund der raschen Umsetzung dieser MaЯnahmen mit einer nur sehr kurzfristigen Unterbrechung flдchendeckend und durchgдngig gewдhrleistet werden", erklдrt Dr. Albert Beyer vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Дrzte (bng).
Im Verlauf der Pandemie zeichnete sich dabei ab, dass die Testung von Patienten im Vorfeld von endoskopischen Untersuchungen fьr die Praxen sehr schlecht umzusetzen war. "Es mangelte an allen Ecken: geringe Verfьgbarkeit von PCR-Tests, Testlogistik und Laborkapazitдten, zu kurze Zeitkarenz bis zur Untersuchung", so Dr. Beyer. Eine Impfung von Patienten war zwar sehr wьnschenswert, konnte aber nicht gefordert werden.
"Die Praxen haben deshalb einen hohen Aufwand betrieben und viel Zeit und eigenes Geld in Hygiene- und SchutzmaЯnahmen investiert", erlдutert der Verbandsvorsitzende. "Letztlich hat sich dies fьr unsere Patienten und unsere Mitarbeiterinnen ausgezahlt. Unser Praxispersonal war gegenьber der Normalbevцlkerung nicht ьberdurchschnittlich hдufig infiziert. Im Falle stattgehabter Infektionen des Personals wurden diese meist im privaten Bereich akquiriert. Die Magen-Darm-Дrzte haben die so wichtige Prдvention und Versorgung ihrer Patienten auch in schwierigen Zeiten aufrecht erhalten."
Darmkrebsvorsorge
22/12/19 15:14
Ist eine zweite Kontroll-Darmspiegelung nach zehn Jahren sinnvoll?
Die erste Darmspiegelung zur Vorsorge gegen Darmkrebs wird Frauen ab 55 Jahren und Männern ab 50 Jahren angeboten. Bei unauffälligem Ergebnis und ohne ein familiäres oder genetisches Risiko erfolgt die nächste Kontroll-Untersuchung erst nach zehn Jahren. Jetzt steht fest: Der zeitliche Abstand ist angemessen, dann ist eine weitere Darmspiegelung aber unbedingt angeraten.
"Bisher beruhte die Festlegung der Zehn-Jahresfrist eigentlich nur auf einer bestmöglichen Experteneinschätzung", erklärt der Darmkrebsexperte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte und engagierte Mitstreiter der Stiftung Lebensblicke, Dr. Dietrich Hüppe. "Die Arbeitsgruppe von Prof. Hermann Brenner aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg hat jetzt die Daten aller verfügbaren Studien zu diesem Thema analysiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Anzahl der Intervallkarzinome in den zehn Jahren nach der Erstuntersuchung in fast allen Studien sehr gering ist. Die Diagnosen fortgeschrittener Krebsvorstufen (Adenome) liegt in diesem Zeitraum bei drei Prozent. Nach zehn Jahren steigt das Risiko für fortgeschrittene Adenome auf 5.6 bis 8 Prozent an, wobei Männer stärker gefährdet sind als Frauen."
Es sei bedauerlich, so der Experte, dass es nach den ersten zehn Jahren des Darmkrebs-Screening-Programms versäumt worden ist, die Kontrolluntersuchungen in der Datenbank des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) systematisch zu erfassen. Insofern wurde bisher eine große Chance vertan in Deutschland zur Fragestellung des Zeitintervalls und der Effektivität einer 2. Vorsorgeuntersuchung umfangreiches Datenmaterial zu sammeln und zu bewerten. "Eine Kontrolluntersuchung nach zehn Jahren bleibt jedoch in jedem Fall zu empfehlen", rät Dr. Hüppe.
Für Menschen, bei denen in der Erstuntersuchung Krebsvorstufen entfernt worden sind oder die ein familiäres oder genetisches Risiko haben, gelten kürzere Fristen bis zur nächsten Kontrolluntersuchung. Die Betroffenen sind gut beraten, sich an die Empfehlungen ihres Magen-Darm-Arztes zu halten.
Die erste Darmspiegelung zur Vorsorge gegen Darmkrebs wird Frauen ab 55 Jahren und Männern ab 50 Jahren angeboten. Bei unauffälligem Ergebnis und ohne ein familiäres oder genetisches Risiko erfolgt die nächste Kontroll-Untersuchung erst nach zehn Jahren. Jetzt steht fest: Der zeitliche Abstand ist angemessen, dann ist eine weitere Darmspiegelung aber unbedingt angeraten.
"Bisher beruhte die Festlegung der Zehn-Jahresfrist eigentlich nur auf einer bestmöglichen Experteneinschätzung", erklärt der Darmkrebsexperte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte und engagierte Mitstreiter der Stiftung Lebensblicke, Dr. Dietrich Hüppe. "Die Arbeitsgruppe von Prof. Hermann Brenner aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg hat jetzt die Daten aller verfügbaren Studien zu diesem Thema analysiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Anzahl der Intervallkarzinome in den zehn Jahren nach der Erstuntersuchung in fast allen Studien sehr gering ist. Die Diagnosen fortgeschrittener Krebsvorstufen (Adenome) liegt in diesem Zeitraum bei drei Prozent. Nach zehn Jahren steigt das Risiko für fortgeschrittene Adenome auf 5.6 bis 8 Prozent an, wobei Männer stärker gefährdet sind als Frauen."
Es sei bedauerlich, so der Experte, dass es nach den ersten zehn Jahren des Darmkrebs-Screening-Programms versäumt worden ist, die Kontrolluntersuchungen in der Datenbank des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) systematisch zu erfassen. Insofern wurde bisher eine große Chance vertan in Deutschland zur Fragestellung des Zeitintervalls und der Effektivität einer 2. Vorsorgeuntersuchung umfangreiches Datenmaterial zu sammeln und zu bewerten. "Eine Kontrolluntersuchung nach zehn Jahren bleibt jedoch in jedem Fall zu empfehlen", rät Dr. Hüppe.
Für Menschen, bei denen in der Erstuntersuchung Krebsvorstufen entfernt worden sind oder die ein familiäres oder genetisches Risiko haben, gelten kürzere Fristen bis zur nächsten Kontrolluntersuchung. Die Betroffenen sind gut beraten, sich an die Empfehlungen ihres Magen-Darm-Arztes zu halten.