KBV zur Maskenfrage
30/03/22 19:31
Ärzte haben das Recht, Hygienemaßnahmen anzuordnen
Wenn in einigen Regionen des Landes die Maskenpflicht fällt – haben Ärzte dann trotzdem das Recht, den Zutritt zu Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig zu machen? Nach mehreren Debatten in den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun in der Sache geäußert.
Die KBV verweist auf das Organisationsrecht der Ärzte. Zur Erinnerung: Unter anderem die Delegierten der KV Baden-Württemberg hatten über das Thema gesprochen. In einer KV-Info aus dem Ländle hieß es dazu, dass Praxisinhaber von Patienten das Tragen einer Maske nach der Aufhebung der Maskenpflicht nicht einfordern könnten. Es gelte: „Behandlungspflicht vor Hausrecht!“ Höchstens könnten für Maskenverweigerer gesonderte Sprechzeiten angeboten werden.
Heute dann die eindeutige Stellungnahme aus Berlin an die Redaktionen des Landes: „Die Rechtsberater der KBV und der KVen sind einhellig der Auffassung, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Rahmen ihrer Hygienekonzepte auch über den 31.3. hinaus das Recht haben, den Zutritt zu Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig zu machen“, heißt es in einer Stellungnahme der KBV.
Ärzte hätten in der Organisation der Praxis das Recht, Hygienemaßnahmen – zu denen auch das Tragen von Masken gehören könne – anzuordnen, um den Schutz anderer Patienten vor Infektionen zu gewährleisten. „Dieses Recht ergibt sich aus dem Organisationsrecht der Ärztin bzw. des Arztes für die Praxis, der Pflicht, ein Hygienekonzept vorzuhalten sowie ggf. aus den Schutzinteressen Dritter, denen der Arzt als Garant ebenfalls rechtlich verpflichtet ist.“
Die Prüfung, ob die konkrete Maßnahme - auch die potentielle Maskenpflicht - in der Praxis ein probates Mittel sei, stehe jedem Arzt im Rahmen seiner Organisationshoheit zu und erfolge nach den Maßstäben der Medizin als Fachwissenschaft, so die Körperschaft.
Wenn in einigen Regionen des Landes die Maskenpflicht fällt – haben Ärzte dann trotzdem das Recht, den Zutritt zu Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig zu machen? Nach mehreren Debatten in den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun in der Sache geäußert.
Die KBV verweist auf das Organisationsrecht der Ärzte. Zur Erinnerung: Unter anderem die Delegierten der KV Baden-Württemberg hatten über das Thema gesprochen. In einer KV-Info aus dem Ländle hieß es dazu, dass Praxisinhaber von Patienten das Tragen einer Maske nach der Aufhebung der Maskenpflicht nicht einfordern könnten. Es gelte: „Behandlungspflicht vor Hausrecht!“ Höchstens könnten für Maskenverweigerer gesonderte Sprechzeiten angeboten werden.
Heute dann die eindeutige Stellungnahme aus Berlin an die Redaktionen des Landes: „Die Rechtsberater der KBV und der KVen sind einhellig der Auffassung, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Rahmen ihrer Hygienekonzepte auch über den 31.3. hinaus das Recht haben, den Zutritt zu Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig zu machen“, heißt es in einer Stellungnahme der KBV.
Ärzte hätten in der Organisation der Praxis das Recht, Hygienemaßnahmen – zu denen auch das Tragen von Masken gehören könne – anzuordnen, um den Schutz anderer Patienten vor Infektionen zu gewährleisten. „Dieses Recht ergibt sich aus dem Organisationsrecht der Ärztin bzw. des Arztes für die Praxis, der Pflicht, ein Hygienekonzept vorzuhalten sowie ggf. aus den Schutzinteressen Dritter, denen der Arzt als Garant ebenfalls rechtlich verpflichtet ist.“
Die Prüfung, ob die konkrete Maßnahme - auch die potentielle Maskenpflicht - in der Praxis ein probates Mittel sei, stehe jedem Arzt im Rahmen seiner Organisationshoheit zu und erfolge nach den Maßstäben der Medizin als Fachwissenschaft, so die Körperschaft.
Magen-Darm-Ärzte in der Pandemie:
15/02/22 16:01
Magen-Darm-Ärzte in der Pandemie: Trotz hoher Risiken standgehalten
Mit ihrer ьberwiegend kцrpernahen Tдtigkeit waren Magen-Darm-Дrzte und ihre medizinischen Fachangestellten von Anbeginn der Covid-Pandemie hohen Erkrankungsrisiken ausgesetzt. Zugleich sahen sie sich in der Pflicht, die Versorgung ihrer oft chronisch erkrankten Patienten aufrechtzuerhalten sowie ihrer Verantwortung in der Darmkrebs-Vorsorge gerecht zu werden.
Die Verbreitung von Corona-Viren erfolgt vor allem ьber Aerosole und Trцpfchen. Sie sind darьber hinaus auch im Stuhl nachgewiesen worden. Endoskopische Untersuchungen wie eine Magen- oder Darmspiegelungen sind folglich potenziell mit einer erhцhten Infektionsgefahr verbunden.
Die Fachgesellschaften der Magen-Darm-Дrzte haben auf diese Situation schon ganz frьh auf internationaler Ebene reagiert und Empfehlungen fьr MaЯnahmen erarbeitet, die auch unter Pandemie-Bedingungen einen sicheren Praxisbetrieb ermцglicht haben. "Wдhrend sich Kliniken genцtigt sahen, Endoskopien in groЯem MaЯstab abzusagen, konnte die ambulante Patientenversorgung in Deutschland aufgrund der raschen Umsetzung dieser MaЯnahmen mit einer nur sehr kurzfristigen Unterbrechung flдchendeckend und durchgдngig gewдhrleistet werden", erklдrt Dr. Albert Beyer vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Дrzte (bng).
Im Verlauf der Pandemie zeichnete sich dabei ab, dass die Testung von Patienten im Vorfeld von endoskopischen Untersuchungen fьr die Praxen sehr schlecht umzusetzen war. "Es mangelte an allen Ecken: geringe Verfьgbarkeit von PCR-Tests, Testlogistik und Laborkapazitдten, zu kurze Zeitkarenz bis zur Untersuchung", so Dr. Beyer. Eine Impfung von Patienten war zwar sehr wьnschenswert, konnte aber nicht gefordert werden.
"Die Praxen haben deshalb einen hohen Aufwand betrieben und viel Zeit und eigenes Geld in Hygiene- und SchutzmaЯnahmen investiert", erlдutert der Verbandsvorsitzende. "Letztlich hat sich dies fьr unsere Patienten und unsere Mitarbeiterinnen ausgezahlt. Unser Praxispersonal war gegenьber der Normalbevцlkerung nicht ьberdurchschnittlich hдufig infiziert. Im Falle stattgehabter Infektionen des Personals wurden diese meist im privaten Bereich akquiriert. Die Magen-Darm-Дrzte haben die so wichtige Prдvention und Versorgung ihrer Patienten auch in schwierigen Zeiten aufrecht erhalten."
Mit ihrer ьberwiegend kцrpernahen Tдtigkeit waren Magen-Darm-Дrzte und ihre medizinischen Fachangestellten von Anbeginn der Covid-Pandemie hohen Erkrankungsrisiken ausgesetzt. Zugleich sahen sie sich in der Pflicht, die Versorgung ihrer oft chronisch erkrankten Patienten aufrechtzuerhalten sowie ihrer Verantwortung in der Darmkrebs-Vorsorge gerecht zu werden.
Die Verbreitung von Corona-Viren erfolgt vor allem ьber Aerosole und Trцpfchen. Sie sind darьber hinaus auch im Stuhl nachgewiesen worden. Endoskopische Untersuchungen wie eine Magen- oder Darmspiegelungen sind folglich potenziell mit einer erhцhten Infektionsgefahr verbunden.
Die Fachgesellschaften der Magen-Darm-Дrzte haben auf diese Situation schon ganz frьh auf internationaler Ebene reagiert und Empfehlungen fьr MaЯnahmen erarbeitet, die auch unter Pandemie-Bedingungen einen sicheren Praxisbetrieb ermцglicht haben. "Wдhrend sich Kliniken genцtigt sahen, Endoskopien in groЯem MaЯstab abzusagen, konnte die ambulante Patientenversorgung in Deutschland aufgrund der raschen Umsetzung dieser MaЯnahmen mit einer nur sehr kurzfristigen Unterbrechung flдchendeckend und durchgдngig gewдhrleistet werden", erklдrt Dr. Albert Beyer vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Дrzte (bng).
Im Verlauf der Pandemie zeichnete sich dabei ab, dass die Testung von Patienten im Vorfeld von endoskopischen Untersuchungen fьr die Praxen sehr schlecht umzusetzen war. "Es mangelte an allen Ecken: geringe Verfьgbarkeit von PCR-Tests, Testlogistik und Laborkapazitдten, zu kurze Zeitkarenz bis zur Untersuchung", so Dr. Beyer. Eine Impfung von Patienten war zwar sehr wьnschenswert, konnte aber nicht gefordert werden.
"Die Praxen haben deshalb einen hohen Aufwand betrieben und viel Zeit und eigenes Geld in Hygiene- und SchutzmaЯnahmen investiert", erlдutert der Verbandsvorsitzende. "Letztlich hat sich dies fьr unsere Patienten und unsere Mitarbeiterinnen ausgezahlt. Unser Praxispersonal war gegenьber der Normalbevцlkerung nicht ьberdurchschnittlich hдufig infiziert. Im Falle stattgehabter Infektionen des Personals wurden diese meist im privaten Bereich akquiriert. Die Magen-Darm-Дrzte haben die so wichtige Prдvention und Versorgung ihrer Patienten auch in schwierigen Zeiten aufrecht erhalten."