Darmkrebsvorsorge

Ist eine zweite Kontroll-Darmspiegelung nach zehn Jahren sinnvoll?

Die erste Darmspiegelung zur Vorsorge gegen Darmkrebs wird Frauen ab 55 Jahren und Männern ab 50 Jahren angeboten. Bei unauffälligem Ergebnis und ohne ein familiäres oder genetisches Risiko erfolgt die nächste Kontroll-Untersuchung erst nach zehn Jahren. Jetzt steht fest: Der zeitliche Abstand ist angemessen, dann ist eine weitere Darmspiegelung aber unbedingt angeraten.
"Bisher beruhte die Festlegung der Zehn-Jahresfrist eigentlich nur auf einer bestmöglichen Experteneinschätzung", erklärt der Darmkrebsexperte der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte und engagierte Mitstreiter der Stiftung Lebensblicke, Dr. Dietrich Hüppe. "Die Arbeitsgruppe von Prof. Hermann Brenner aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg hat jetzt die Daten aller verfügbaren Studien zu diesem Thema analysiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Anzahl der Intervallkarzinome in den zehn Jahren nach der Erstuntersuchung in fast allen Studien sehr gering ist. Die Diagnosen fortgeschrittener Krebsvorstufen (Adenome) liegt in diesem Zeitraum bei drei Prozent. Nach zehn Jahren steigt das Risiko für fortgeschrittene Adenome auf 5.6 bis 8 Prozent an, wobei Männer stärker gefährdet sind als Frauen."
Es sei bedauerlich, so der Experte, dass es nach den ersten zehn Jahren des Darmkrebs-Screening-Programms versäumt worden ist, die Kontrolluntersuchungen in der Datenbank des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) systematisch zu erfassen. Insofern wurde bisher eine große Chance vertan in Deutschland zur Fragestellung des Zeitintervalls und der Effektivität einer 2. Vorsorgeuntersuchung umfangreiches Datenmaterial zu sammeln und zu bewerten. "Eine Kontrolluntersuchung nach zehn Jahren bleibt jedoch in jedem Fall zu empfehlen", rät Dr. Hüppe.
Für Menschen, bei denen in der Erstuntersuchung Krebsvorstufen entfernt worden sind oder die ein familiäres oder genetisches Risiko haben, gelten kürzere Fristen bis zur nächsten Kontrolluntersuchung. Die Betroffenen sind gut beraten, sich an die Empfehlungen ihres Magen-Darm-Arztes zu halten.